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Nutzungsbedingungen - 08.02.2023
Sicherheitshinweise
Achten Sie bitte mit besonderer Sorgfalt auf Ihre Zugangsdaten und geben Sie diese niemals an Dritte weiter. Es ist insbesondere unzulässig, Hilfskräften, Sekretariaten, Assistenten und dergleichen die eigenen Zugangsdaten etwa zu Zwecken der Sachbearbeitung zu überlassen. Sie haften im vollen Umfang für hieraus resultierende Datenpannen! Hilfskräfte können und müssen einen eigenen Zugang beantragen.
Denken Sie daran, dass nicht nur der Schutz von personenbezogenen Daten relevant ist, sondern auch der Schutz geistigen Eigentums - sowohl von Ihnen, als auch von Dritten, wie etwa Industriepartnern, wofür Sie persönlich verantwortlich sind. Seien Sie sich bitte bewusst, dass die Interna (prä-) klinischer Studien besonders sensibel sind und daher besonders sorgfältig mit ihnen umgegangen werden muss.
Verwenden Sie ethikPool daher niemals, wenn Sie sich im Ausland befinden, nicht auf fremden Computern und nicht in potenziell unischeren fremden WLAN-Netzen (HotSpots, Hotels etc.).
ethikPool ist aus Sicherheits- und Datenschutzgründen nur von innerhalb der EU aus operierenden Servern erreichbar.
Datenschutzhinweise
EthikPool ist das elektronische Antragsportal zur Einreichung und Verarbeitung von Anträgen/Anzeigen von Tierversuchsvorhaben, sowie zur Bestellung/Genehmigung von Tierschutzbeauftragten nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG), der Tierschutzversuchstierverordnung (TierSchVerV) und die Verordnung über Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Tierschutzrechts (Zuständigkeitsverordnung Tierschutz Nordrhein-Westfalen – ZustVO Tierschutz NRW), sowie der Versuchstiermeldeverordnung (VersTierMeldV).
Außerdem dient ethikPool der elektronischen Aktenführung von Tierversuchsvorhaben. Dabei werden personenbezogene oder personenbeziehbare Daten verarbeitet.
Darüber hinaus erfolgt die Breistellung antragsbezogener Daten für die Kommission nach §15 TierSchG. Art und Umfang dieser Daten ergibt sich jeweils aus den einschlägigen Rechtsnormen für Antragstellungen nach dem TierSchG. Es werden dabei nur diejenigen Daten verarbeitet, die nach der jeweiligen Antragsart und für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben zwingend erforderlich sind.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Ihre Ansprechpartner sind die behördlichen Datenschutzbeauftragten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Datenschutzbeauftragte, Leibnizstr. 10, 45659 Recklinghausen, Telefon 02361 305 -0, Datenschutz(at)lanuv.nrw.de
LANUV (nrw.de)
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die elektronische Bearbeitung und Einreichung von Anträgen durch den Antragsteller, die elektronische Aktenführung und Sachbearbeitung durch die Geschäftsstelle (dem LANUV). Des Weiteren dient ethikPool zur Kommunikation zwischen Antragstellenden, der Geschäftsstelle (dem LANUV) und Mitgliedern der Kommission nach §15 TierSchG. Metadaten/Logdaten werden zu Sicherheits- und Wartungszwecken verarbeitet. Art und Umfang dieser Daten ergibt sich jeweils aus den einschlägigen Rechtsnormen für Antragstellungen. Es werden dabei nur diejenigen Daten verarbeitet, die nach der jeweiligen Antragsart und für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben zwingend erforderlich sind.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO iVm § 3 Abs. 1 DSG NRW iVm VwVfG NRW, EGovG NRW.
Des Weiteren, gelten die unter „Datenschutzhinweise“ aufgeführten Rechtsgrundlagen.
Aus den genannten Rechtsgrundlagen ergibt sich auch die Pflicht zur Bereitstellung der Daten.
Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Die mit ethikPool verarbeiteten Daten können nur von MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle (LANUV) sowie Mitgliedern der §15 Kommission eingesehen werden. Antragstellende können nur eigene Anträge einsehen. Wenn Sie mittels der Funktion „Antrag vernetzen“ den Antrag für andere Antragstellende/Tierschutzbeauftragte freigeben, können die von ihnen freigegebenen Daten auch von diesen eingesehen werden.
Eine Übersicht, wer einen freigegebenen Antrag einsehen kann, finden Sie unter „Vernetzung“.
Die Software wird von der Firma Smart-Q GmbH gewartet. Diese hat ihren Sitz in Deutschland und unterliegt ebenfalls den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bei Wartungsarbeiten kann es erforderlich sein, dass die Firma Smart-Q Einblick in personenbezogene Daten erhält. Sie darf diese Daten jedoch ausschließlich zu Wartungszwecken verarbeiten, nicht speichern und nicht an Dritte weitergeben. Es existiert hierzu eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art.28 DSGVO.
Der Server wird vom Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein betrieben.
Speicherdauer
Die Anträge und elektronischen Akten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben für 10 Jahre nach Einreichung/Abschluss des Verfahrens gespeichert. Im Anschluss werden sie gem. ArchivG NRW dem Landesarchiv NRW angedient und ggf. dauerhaft ins Landesarchiv NRW übernommen oder dauerhaft gelöscht.
Betroffenenrechte
Sie haben ein Recht auf Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten. Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung Ihrer Daten. Sie können der Verarbeitung widersprechen, diese Einschränken und Ihre Daten löschen lassen, sofern die Daten nicht aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen weiterhin verarbeitet werden müssen.
Bei Verstößen haben Sie das Recht sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (siehe unten) zu beschweren.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211 38424-0
Fax: 0211 38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
https://www.ldi.nrw.de/
Bitte sprechen Sie bei Fragen zum Datenschutz zunächst die Datenschutzbeauftragten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen an. In den meisten Fällen lassen sich Fragen auf diesem Wege klären und mögliche Probleme lösen.
LANUV (nrw.de)
Hinweis für §15 Kommissionsmitglieder:
Hinsichtlich der erweiterten Datenschutzbestimmungen wird auf die Verpflichtungserklärung für Berufung der Kommissionsmitglieder gem. § 15. Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) verwiesen.
Achten Sie bitte mit besonderer Sorgfalt auf Ihre Zugangsdaten und geben Sie diese niemals an Dritte weiter. Es ist insbesondere unzulässig, Hilfskräften, Sekretariaten, Assistenten und dergleichen die eigenen Zugangsdaten etwa zu Zwecken der Sachbearbeitung zu überlassen. Sie haften im vollen Umfang für hieraus resultierende Datenpannen! Hilfskräfte können und müssen einen eigenen Zugang beantragen.
Denken Sie daran, dass nicht nur der Schutz von personenbezogenen Daten relevant ist, sondern auch der Schutz geistigen Eigentums - sowohl von Ihnen, als auch von Dritten, wie etwa Industriepartnern, wofür Sie persönlich verantwortlich sind. Seien Sie sich bitte bewusst, dass die Interna (prä-) klinischer Studien besonders sensibel sind und daher besonders sorgfältig mit ihnen umgegangen werden muss.
Verwenden Sie ethikPool daher niemals, wenn Sie sich im Ausland befinden, nicht auf fremden Computern und nicht in potenziell unischeren fremden WLAN-Netzen (HotSpots, Hotels etc.).
ethikPool ist aus Sicherheits- und Datenschutzgründen nur von innerhalb der EU aus operierenden Servern erreichbar.
Datenschutzhinweise
EthikPool ist das elektronische Antragsportal zur Einreichung und Verarbeitung von Anträgen/Anzeigen von Tierversuchsvorhaben, sowie zur Bestellung/Genehmigung von Tierschutzbeauftragten nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG), der Tierschutzversuchstierverordnung (TierSchVerV) und die Verordnung über Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Tierschutzrechts (Zuständigkeitsverordnung Tierschutz Nordrhein-Westfalen – ZustVO Tierschutz NRW), sowie der Versuchstiermeldeverordnung (VersTierMeldV).
Außerdem dient ethikPool der elektronischen Aktenführung von Tierversuchsvorhaben. Dabei werden personenbezogene oder personenbeziehbare Daten verarbeitet.
Darüber hinaus erfolgt die Breistellung antragsbezogener Daten für die Kommission nach §15 TierSchG. Art und Umfang dieser Daten ergibt sich jeweils aus den einschlägigen Rechtsnormen für Antragstellungen nach dem TierSchG. Es werden dabei nur diejenigen Daten verarbeitet, die nach der jeweiligen Antragsart und für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben zwingend erforderlich sind.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Ihre Ansprechpartner sind die behördlichen Datenschutzbeauftragten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Datenschutzbeauftragte, Leibnizstr. 10, 45659 Recklinghausen, Telefon 02361 305 -0, Datenschutz(at)lanuv.nrw.de
LANUV (nrw.de)
Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die elektronische Bearbeitung und Einreichung von Anträgen durch den Antragsteller, die elektronische Aktenführung und Sachbearbeitung durch die Geschäftsstelle (dem LANUV). Des Weiteren dient ethikPool zur Kommunikation zwischen Antragstellenden, der Geschäftsstelle (dem LANUV) und Mitgliedern der Kommission nach §15 TierSchG. Metadaten/Logdaten werden zu Sicherheits- und Wartungszwecken verarbeitet. Art und Umfang dieser Daten ergibt sich jeweils aus den einschlägigen Rechtsnormen für Antragstellungen. Es werden dabei nur diejenigen Daten verarbeitet, die nach der jeweiligen Antragsart und für die Erfüllung der Verwaltungsaufgaben zwingend erforderlich sind.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO iVm § 3 Abs. 1 DSG NRW iVm VwVfG NRW, EGovG NRW.
Des Weiteren, gelten die unter „Datenschutzhinweise“ aufgeführten Rechtsgrundlagen.
Aus den genannten Rechtsgrundlagen ergibt sich auch die Pflicht zur Bereitstellung der Daten.
Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Die mit ethikPool verarbeiteten Daten können nur von MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle (LANUV) sowie Mitgliedern der §15 Kommission eingesehen werden. Antragstellende können nur eigene Anträge einsehen. Wenn Sie mittels der Funktion „Antrag vernetzen“ den Antrag für andere Antragstellende/Tierschutzbeauftragte freigeben, können die von ihnen freigegebenen Daten auch von diesen eingesehen werden.
Eine Übersicht, wer einen freigegebenen Antrag einsehen kann, finden Sie unter „Vernetzung“.
Die Software wird von der Firma Smart-Q GmbH gewartet. Diese hat ihren Sitz in Deutschland und unterliegt ebenfalls den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bei Wartungsarbeiten kann es erforderlich sein, dass die Firma Smart-Q Einblick in personenbezogene Daten erhält. Sie darf diese Daten jedoch ausschließlich zu Wartungszwecken verarbeiten, nicht speichern und nicht an Dritte weitergeben. Es existiert hierzu eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gem. Art.28 DSGVO.
Der Server wird vom Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein betrieben.
Speicherdauer
Die Anträge und elektronischen Akten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben für 10 Jahre nach Einreichung/Abschluss des Verfahrens gespeichert. Im Anschluss werden sie gem. ArchivG NRW dem Landesarchiv NRW angedient und ggf. dauerhaft ins Landesarchiv NRW übernommen oder dauerhaft gelöscht.
Betroffenenrechte
Sie haben ein Recht auf Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten. Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung Ihrer Daten. Sie können der Verarbeitung widersprechen, diese Einschränken und Ihre Daten löschen lassen, sofern die Daten nicht aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen weiterhin verarbeitet werden müssen.
Bei Verstößen haben Sie das Recht sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (siehe unten) zu beschweren.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211 38424-0
Fax: 0211 38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
https://www.ldi.nrw.de/
Bitte sprechen Sie bei Fragen zum Datenschutz zunächst die Datenschutzbeauftragten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen an. In den meisten Fällen lassen sich Fragen auf diesem Wege klären und mögliche Probleme lösen.
LANUV (nrw.de)
Hinweis für §15 Kommissionsmitglieder:
Hinsichtlich der erweiterten Datenschutzbestimmungen wird auf die Verpflichtungserklärung für Berufung der Kommissionsmitglieder gem. § 15. Abs. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) verwiesen.